LEISTUNGEN

In grenzüberschreitenden Angelegenheiten hilft Prof. Dr. Francis Limbach insbesondere Kanzleien, Unternehmern und Gerichten, sich die notwendigen Kenntnisse anwendbarer französischen Vorschriften zu verschaffen. Seine Rechtsberatung umfasst die Kerngebiete des französischen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrechts, ferner des französischen Verfahrensrechts und des IPR.

Hilfestellung für Kolleginnen und Kollegen bei der Beratung von Mandanten in komplexen grenzüberschreitenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Angelegenheiten.

  • Rechtsberatung zum französischen Privatrecht in bevorstehenden und laufenden Verfahren.
  • Unterstützung bei grenzüberschreitender Kommunikation mit französischen Kolleginnen und Kollegen, Parteigegnern, Notaren, Registern und Behörden.
  • Unterstützung bei grenzüberschreitenden Verhandlungen mit Parteigegnern und gegnerischen Vertretern.

Die Beauftragung erfolgt in diesen Fällen regelmäßig durch die federführende Anwaltskanzlei, nicht durch den Mandanten selbst.

Die Vertretung vor deutschen oder französischen Gerichten gehört nicht zu den angebotenen Diensten der Kanzlei.

Hilfestellung in allen rechtsrelevanten grenzüberschreitenden Angelegenheiten, darunter:

  • Deutsch-französische Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung.
  • Forderungsmanagement.
  • Rechtsberatung zum französischen Gesellschaftsrecht.
  • Kommunikation mit französischen Geschäftspartnern, Notariaten, Registern, Behörden.

Die Betreuung von Privatpersonen bezieht sich im Wesentlichen auf grenzüberschreitende Angelegenheiten auf den Gebieten des Grundstücks- und Erbrechts, einschließlich der Unternehmensnachfolge.

Rechtsgutachten sind zum gerichtlichen oder außergerichtlichen Nachweis einer bestimmten deutschen oder französischen Rechtslage bestimmt, etwa als Gegengutachten zur Richtigstellung einer Rechtsfrage im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Francis Limbach steht für sein Gutachten sowohl im Verhältnis zum Auftraggeber als auch im Verhältnis zu Dritten ein, die auf ihre Richtigkeit vertrauen konnten. Rechtsgutachten folgen den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und sind stets mit Fundstellen versehen. Gerichts- sowie Privatgutachten werden auf Wunsch mündlich erläutert.

Prof. Limbach unterstützt auch deutsche Gerichte in Rechtssachen, in denen französisches Privatrecht zur Anwendung kommt, in aller Regel durch Anfertigung eines Sachverständigengutachtens. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens durch Beweisbeschluss zur Durchführung des Sachverständigenbeweises. Die Anfertigung und Verwendung des Gutachtens unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der ZPO, des JVEG und dem § 839a BGB.

Privat in Auftrag gegebene Beratungsdienste unterliegen einer Honorarvereinbarung und werden nach Stundensätzen abgerechnet. In der Regel wird bei Auftragserteilung vorab ein Vorschuss in angemessener Höhe fällig.

Die Vergütung als Gerichtssachverständiger erfolgt regelmäßig auf Grundlage des JVEG.