LEISTUNGEN

In grenzüberschreitenden Angelegenheiten hilft Prof. Dr. Francis Limbach insbesondere Kanzleien, Unternehmern und Gerichten, sich die notwendigen Kenntnisse anwendbarer französischen Vorschriften zu verschaffen. Seine Rechtsberatung umfasst die Kerngebiete des französischen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrechts, ferner des französischen Verfahrensrechts und des IPR.

Als grenznahe oder international agierende Kanzlei sehen Sie sich mit Situationen konfrontiert, in denen sich auch Fragen des französischen Rechts stellen. Prof. Francis Limbach ist selbst nicht forensisch tätig. Gerne unterstützt er jedoch Ihre Bemühungen, die bestmögliche Betreuung Ihres Mandanten sicherzustellen, indem er Ihnen in diesen Situationen die notwendigen Kenntnisse zum anwendbaren Recht verschafft und Ihnen und Ihrem Mandanten dadurch zu einem möglicherweise entscheidenden strategischen Vorteil verhilft.

Durch diesen Wissensvorsprung sind Sie in der Lage:

  • besser abzuschätzen, ob Sie den Klageweg bestreiten oder Ihren Mandanten gegen eine bevorstehende Klage verteidigen sollten oder nicht,
  • zu klären, ob es sinnvoll ist, sich mit dem Klagegegner auf die Geltung des deutschen Rechts zu einigen, wenn der Rechtsstreit eigentlich französischem Recht unterliegt,
  • sich eine günstigere Verhandlungsposition bei Vergleichsverhandlungen zu verschaffen,
  • eine fehlerhafte oder unvollständige Rechtsansicht Ihres Gegners oder ein fehlerhaftes oder unvollständiges Gerichtsgutachten zu erkennen
  • und nicht zuletzt: durch aufgeklärte Entscheidungen Ihre Haftungsrisiken gegenüber Ihrem Mandanten gering zu halten,

Ansprechpartner der Kanzlei sind in erster Linie Sie als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Syndizi und Rechtsabteilungen von Unternehmen, die für die Klärung spezieller Fragen des französischen Privatrechts an Prof. Limbach herantreten.

Gesellschaftsrecht. Prof. Limbach verfügt über langjährige Praxiserfahrungen zum deutschen und französischen Gesellschaftsrecht, sowohl in der Beratungs- als auch in der Gutachtenpraxis. Er ist außerdem Verfasser einer deutschsprachigen Habilitationsschrift und mehrerer französischsprachiger Publikationen auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Gerne unterstützt er Sie etwa in folgenden gesellschaftsrechtlichen Angelegenheiten:

  • Corporate housekeeping deutscher und französischer Tochtergesellschaften und Beteiligungen.
  • Umstrukturierungen unter Beteiligung deutscher und französischer Tochtergesellschaften.
  • Due diligence über deutsche und französische Gesellschaften im Rahmen internationaler Transaktionen.
  • Unternehmensnachfolge unter Einbeziehung deutscher und französischer Beteiligungen und Aktiva.

Verträge, Haftung. Gerade Fragen des deutschen, des französischen und des internationalen Vertragsrechts (unter Einschluss des UN-Kaufrechts, „CISG“) bilden einen wichtigen Pfeiler der Kanzlei. Prof. Limbach ist Verfasser zahlreicher Monografien und weiterer Publikationen auf diesen Gebieten. Vertiefte Kenntnisse hat er in der jüngeren Vergangenheit zu der französischen Vertragsrechtsreform von 2016 erworben, die er auch in Publikationen, Vorlesungen und Vorträgen verarbeitet hat. Im Einzelnen bietet die Kanzlei Hilfestellungen unter anderem in folgenden Angelegenheiten an:

  • Unterstützung bei der Verhandlung, Redaktion, Durchführung und Durchsetzung grenzüberschreitender Kaufverträge (auch unter Geltung des UN-Kaufrechts), Verträge über Dienstleistungen, Bezugsverträge („Dauerlieferungsverträge“), Handelsvertreterverträge.
  • Durchsetzung und Abwehr vertraglicher und außervertraglicher Haftungsansprüche.

Vermögensnachfolge. Das deutsche, das französische und das internationale Erbrecht stehen für die dritte Säule der Kanzlei. Prof. Limbach berät in grenzüberschreitenden erbrechtlichen Angelegenheiten und ist Verfasser von Rechtsgutachten über komplexe Erbfälle. Er ist ferner Autor des zunächst von Murad Ferid und in der Folge von Boris Dostal bearbeiteten Frankreichteils im Standardwerk Ferid/Firsching/Hausmann, Internationales Erbrecht, Verlag C.H. Beck, und angefragter Vortragender bei Tagungen zum internationalen Erbrecht.

Prof. Limbach ist selbst nicht forensisch tätig. Er steht Ihnen aber bei der gerichtlichen Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen unterstützend zur Seite.

Rechtsgutachten fertigt Prof. Limbach schriftlich an. Sie sind zum gerichtlichen oder außergerichtlichen Nachweis einer bestimmten deutschen oder französischen Rechtslage bestimmt, etwa als Gegengutachten zur Richtigstellung einer Rechtsfrage im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Der Autor steht für sein Gutachten sowohl im Verhältnis zum Auftraggeber als auch im Verhältnis zu Dritten ein, die auf ihre Richtigkeit vertrauen konnten. Rechtsgutachten folgen den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und sind stets mit Fundstellen versehen. Gerichts- sowie Privatgutachten werden auf Wunsch mündlich erläutert.

Prof. Limbach unterstützt auch deutsche Gerichte in Rechtssachen, in denen französisches Privatrecht zur Anwendung kommt, in aller Regel durch Anfertigung eines Sachverständigengutachtens. Die Beauftragung erfolgt im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens durch Beweisbeschluss zur Durchführung des Sachverständigenbeweises. Die Anfertigung und Verwendung des Gutachtens unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der ZPO, des JVEG und dem § 839a BGB.

Im Schwerpunkt angebotene Leistungen:

  • Rechtsgutachten zum französischen Vertragsrecht
  • Rechtsgutachten zum französischen Haftungsrecht, einschließlich Verkehrshaftungsrecht
  • Rechtsgutachten zum französischen Erbrecht
  • Rechtsgutachten zum französischen Gesellschaftsrecht
  • Privat in Auftrag gegebene Beratungsdienste unterliegen einer Honorarvereinbarung und werden nach Stundensätzen abgerechnet. In der Regel wird bei Auftragserteilung vorab ein Vorschuss in angemessener Höhe fällig.
  • Die Vergütung als Gerichtssachverständiger erfolgt regelmäßig auf Grundlage des JVEG.