LEISTUNGEN

In grenzüberschreitenden Angelegenheiten hilft Prof. Dr. Francis Limbach insbesondere Kanzleien, Unternehmern und Gerichten, sich die notwendigen Kenntnisse anwendbarer französischen Vorschriften zu verschaffen. Seine Rechtsberatung umfasst die Kerngebiete des französischen Zivil-, Handels- und Gesellschaftsrechts, ferner des französischen Verfahrensrechts und des IPR.

Unterstützung von Kolleginnen und Kollegen bei der Beratung und Vertretung von Mandanten in komplexen grenzüberschreitenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Angelegenheiten.

  • Rechtsberatung zum französischen Privatrecht in bevorstehenden und laufenden Verfahren.
  • Unterstützung bei grenzüberschreitender Kommunikation mit französischen Kolleginnen und Kollegen, Parteigegnern, Notaren, Registern und Behörden.
  • Unterstützung bei grenzüberschreitenden Verhandlungen mit Parteigegnern und gegnerischen Vertretern.

Die Beauftragung erfolgt in diesen Fällen regelmäßig durch die federführende Anwaltskanzlei, seltener durch den Mandanten selbst.

Die Vertretung vor deutschen oder französischen Gerichten gehört nicht zu den angebotenen Diensten der Kanzlei.

Rechtsberatung für Unternehmen in rechtsrelevanten grenzüberschreitenden Angelegenheiten des Privatrechts, darunter:

  • Deutsch-französische Vertragsverhandlungen und Vertragsgestaltung.
  • Forderungsmanagement.
  • Rechtsberatung zum französischen Gesellschaftsrecht.
  • Kommunikation mit französischen Geschäftspartnern, Notariaten, Registern, Behörden.

Die Betreuung von Privatpersonen bezieht sich im Wesentlichen auf grenzüberschreitende Angelegenheiten auf den Gebieten des Grundstücks- und Erbrechts, einschließlich der Unternehmensnachfolge.

Die Leistungen der Kanzlei umfassen die Anfertigung wissenschaftlicher Rechtsgutachten:

  • zum französischen Privatrecht in deutscher Sprache;
  • zum deutschen Privatrecht in französischer Sprache;
  • zum Internationalen Privatrecht in deutscher oder französischer Sprache.

Angefragte Rechtsgutachten sind meist zum gerichtlichen oder außergerichtlichen Nachweis einer bestimmten deutschen oder französischen Rechtslage bestimmt, etwa als Gegengutachten zur Richtigstellung einer Rechtsfrage im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens. Teilweise werden Gutachten auch in Form von Länderberichten von staatlichen Stellen oder von Spitzenverbänden zur Klärung bestimmter Rechtsfragen oder zur allgemeinen Darstellung eines Rechtsgebiets in Auftrag gegeben.

Francis Limbach steht für sein Gutachten sowohl im Verhältnis zum Auftraggeber als auch im Verhältnis zu Dritten ein, die auf ihre Richtigkeit vertrauen konnten. Rechtsgutachten folgen den Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis und sind stets mit Fundstellen versehen.

Prof. Limbach unterstützt deutsche Gerichte in Rechtssachen, in denen französisches Privatrecht zur Anwendung kommt. In aller Regel erfolgt dies durch Anfertigung eines wissenschaftlichen Rechtsgutachtens, manchmal auch durch Erläuterung der Rechtslage in der mündlichen Verhandlung.

Die Beauftragung erfolgt meist im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens durch Beweisbeschluss zur Durchführung des Sachverständigenbeweises. Die Anfertigung und Verwendung des Gutachtens unterliegt den allgemeinen Bestimmungen der ZPO, des JVEG und dem § 839a BGB.

Materien des französischen Privatrechts, für die Prof. Limbach in der Vergangenheit zum Sachverständigen bestellt worden ist (Auswahl): Gesellschaftsrecht, Handelsrecht (darunter Insolvenzrecht und Gewerbemietrecht), Vertragsrecht, allgemeines Schuldrecht, Haftungsrecht (darunter Verkehrshaftungsrecht) und Erbrecht.

Privat in Auftrag gegebene Beratungsdienste unterliegen einer Honorarvereinbarung und werden nach Stundensätzen abgerechnet. In der Regel wird bei Auftragserteilung vorab ein Vorschuss in angemessener Höhe fällig.

Die Vergütung als Gerichtssachverständiger erfolgt regelmäßig auf Grundlage des JVEG.